Unterricht ab dem 26.04.2021

Köln, 23.04.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie sicherlich bereits aus den Medien erfahren haben, findet der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 aufgrund des hohen Inzidenzwertes in der Stadt Köln wieder auf Distanz statt. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 kommen wie auch in dieser weiterhin in den Präsenz- (Wechsel-) unterricht.

Für den Präsenzunterricht (Jg. 10) gilt:

  • Der aktuelle Stundenplan hat Gültigkeit.
  • Präsenzunterricht für täglich wechselnde Gruppen von der ersten bis zur sechsten Stunde
  • An den Distanztagen wird zusätzlich Förderunterricht in den Hauptfächern über HPI angeboten.
  • WP findet wieder im Kursverband statt.
  • Wie bisher gilt auf dem gesamten Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder OP-Maske sowie die Pflicht zweimal wöchentlich an einem Corona Selbsttest teilzunehmen.
  • Gemäß des Ergänzungserlasses zum Erlass vom 26.02.2021 „Befristete Reduzierung der Klassenarbeiten in den allgemeinen Schulformen der Sekundarstufe I in Abweichung zur VV zu § 6 APO-S I“ gilt in allen Klassen, die in diesem Jahr an den zentralen Prüfungen für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 sowie den mittleren Schulabschluss (ZP 10) teilnehmen, sind in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. In den Fächern mit ZP 10 ist die zentrale Prüfung jeweils zwingend eine von diesen mindestens zwei „Schriftlichen Arbeiten“; die Note der Prüfungsarbeit darf jedoch nicht zur Bildung der Vornote gemäß § 32 Absatz 1 APO-S I herangezogen werden.

Für den Distanzunterricht (Jg. 5-9) gilt:

  • Der aktuelle Stundenplan hat Gültigkeit.
  • Jede Stunde wird von der Lehrkraft über HPI gehalten.
  • Die Notbetreuung und die study hall sind weiterhin geöffnet.
  • In Abweichung zur Verwaltungsvorschrift 6.1.1 zu § 6 Absatz 1 APO-S I kann im Schuljahr 2020/2021 eine geringere Anzahl von schriftlichen Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I der Haupt-, Real-, Sekundär-, Gesamtschulen und Gymnasien vorgesehen werden. Gemäß des Ergänzungserlasses zum Erlass vom 26.02.2021 „Befristete Reduzierung der Klassenarbeiten in den allgemeinen Schulformen der Sekundarstufe I in Abweichung zur VV zu § 6 APO-S I“ ist für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Gemäß § 6 Absatz 3 APO-S I werden die Beurteilungsbereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt. Hieraus folgt, dass der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ in den Fächern mit Klassenarbeiten bei der Feststellung des Leistungsstandes entsprechend stärker zu berücksichtigen ist, wenn die Anzahl der vorgesehenen Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ verringert wurde.

Mit den besten Grüßen

Dr. Dagmar Castillo

Schulleiterin