Gemäß Paragraph 1 des Schulgesetzes NRW hat jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Diesem Auftrag fühlen wir uns verpflichtet. Daher hat individuelle Förderung einen hohen Stellenwert an der Wilhelm Busch Realschule. Wie wir diesen Auftrag umsetzen, können Sie der nachfolgenden Datei entnehmen.