Unterricht ab dem 19.04.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie sicherlich bereits aus den Medien erfahren haben, findet der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab Montag, den 19. April 2021, im Wechselunterricht statt.

Der Stundenplan wird bis spätestens Freitag, 16.04.2021 über die Klassenleitungen an die Schülerinnen und Schüler übermittelt.

Für den Präsenzunterricht gilt:

  • Wechselunterricht: Die Lerngruppen wechseln täglich, beginnend am 19.04.2021 mit Gruppe I
  • Unterricht von der ersten bis zur sechsten Stunde
  • Es gilt eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Vor den Ferien eingereichte Widerspruchserklärungen haben keine Gültigkeit mehr. Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
  • Auf dem gesamten Schulgelände und in den Klassenräumen ist das Tragen einer sogenannten OP-Maske oder einer FFP2 Maske verpflichtend.
  • Der Kiosk ist in der ersten Pause in der Mensa geöffnet.

Für den Distanzunterricht gilt:

  • Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten aus dem Präsenzunterricht heraus gestellte Aufgaben.
  • Für die Jahrgänge 9 und 10  werden für den Distanzunterricht zusätzliche Lehrkräfte eingesetzt, die über HPI Förderunterricht in den Hauptfächern erteilen. Dazu erhalten die Schülerinnen und Schüler einen gesonderten Stundenplan „Distanzunterricht“. Für diese Stunden gilt Anwesenheitspflicht.
  • Wenn es die Situation erlaubt, „überträgt“ die Lehrkraft den Präsenzunterricht über HPI. Darüber werden die Schülerinnen und Schüler, die im Distanzunterricht sind, rechtzeitig informiert.

Mit den besten Grüßen

Dr. Dagmar Castillo
Schulleiterin