{"id":5733,"date":"2021-11-26T17:14:21","date_gmt":"2021-11-26T16:14:21","guid":{"rendered":"http:\/\/wilhelm-busch-realschule.de\/?p=5733"},"modified":"2021-11-26T17:16:31","modified_gmt":"2021-11-26T16:16:31","slug":"hygienekonzept-ab-02-11-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.wilhelm-busch-realschule.de\/?p=5733","title":{"rendered":"Hygienekonzept ab 02.11.2021"},"content":{"rendered":"<p><strong><u>Hygienekonzept und Ma\u00dfnahmen unter Ber\u00fccksichtigung der Vorgaben zum Umgang mit der Corona Pandemie im Schuljahr 2021\/22<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong><u>G\u00fcltig ab 02.11.2021<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong><u>\u00a0<\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Zugangsregeln zum Schulgel\u00e4nde, -geb\u00e4ude, zu den Klassenr\u00e4umen und den Toiletten<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Wilhelm-Busch-Realschule betreten und verlassen das Schulgel\u00e4nde ausschlie\u00dflich \u00fcber das Tor neben der Mensa (Tor WBRS).<\/li>\n<li>Die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler betreten und verlassen das Schulgeb\u00e4ude \u00fcber Eingang D2. Diejenigen die in der zweiten Etage Unterricht haben, benutzen ausschlie\u00dflich den Flurbereich C und diejenigen, die in der ersten Etage Unterricht haben, benutzen ausschlie\u00dflich den Flurbereich D.<\/li>\n<li>Lehrkr\u00e4fte und Eltern d\u00fcrfen das Geb\u00e4ude auch \u00fcber die\u00a0 Eing\u00e4nge C1 und D1 betreten und verlassen.<\/li>\n<li>Vor dem Betreten des Klassenraumes sind die H\u00e4nde zu desinfizieren.<\/li>\n<li>W\u00e4hrend des gesamten Unterrichtstages sind alle schulischen MitarbeiterInnen mitverantwortlich daf\u00fcr auf die Umsetzung der Verhaltensregeln und Hygienevorschriften (Abstandsregel, Maskenpflicht, Einhaltung der markierten Wege, Rechtsverkehr, Nutzung der Sanit\u00e4ranlagen, Zugang zum Geb\u00e4ude, Verlassen des Geb\u00e4udes, etc.) zu achten und die Kinder im Bedarfsfall zu ermahnen bzw. nach Hause zu entlassen.<\/li>\n<li>Die Klassenr\u00e4ume werden morgens ab 7:50 Uhr von der unterrichtenden Lehrkraft ge\u00f6ffnet und bleiben in der Regel w\u00e4hrend des gesamten Unterrichts offen, damit T\u00fcrklinken nicht unn\u00f6tig angefasst werden m\u00fcssen. Nach Eintreffen in der Schule gehen die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler schnellstm\u00f6glich auf dem vorgesehenen Weg in den Klassenraum und halten sich an dem f\u00fcr sie vorgesehenen Sitzplatz auf (flie\u00dfendes Betreten des Geb\u00e4udes).<\/li>\n<li>Wege innerhalb der Klassenr\u00e4ume und durch das Geb\u00e4ude werden auf das Notwendige beschr\u00e4nkt. Dabei m\u00fcssen alle Wegmarkierungen und Regelungen von allen am Schulleben beteiligten beachtet werden.<\/li>\n<li>Nach Beendigung der Unterrichtsveranstaltung verlassen die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler umgehend auf dem vorgegebenen Weg das Schulgeb\u00e4ude und das Schulgel\u00e4nde.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong>Pausenregelung <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Als Pausenhof dient der Wilhelm-Busch-Realschule der Bereich vom Eingangstor neben der Mensa bis einschlie\u00dflich zum Basketplatz.<\/li>\n<li>Wenn auf dem Pausenhof gegessen wird ist unbedingt ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.<\/li>\n<li>Im Klassenraum darf nur ausnahmsweise (z.B. Regenpause) gegessen werden. Dabei essen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die nebeneinander sitzen nicht zeitgleich sondern zeitlich versetzt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a0<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong>Sanit\u00e4ranlagen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>W\u00e4hrend der Unterrichtszeit benutzen maximal 2 Personen gleichzeitig eine Sanit\u00e4ranlage. Wenn eine Sanit\u00e4ranlage besetzt sind, dann muss unter Wahrung des Mindestabstandes auf dem Flur gewartet werden.<\/li>\n<li>Die T\u00fcren zu den Sanit\u00e4ranlagen bleiben ge\u00f6ffnet.<\/li>\n<li>Jeder Klasse und jedem Kurs wird eine Sanit\u00e4ranlage zugeteilt. Die Zuteilung wird durch einen Aushang im Unterrichtsraum<\/li>\n<li>Alle Sanit\u00e4ranlagen werden mit Seifenspendern (Fl\u00fcssigseife) und Einmalhandt\u00fcchern ausgestattet.<\/li>\n<li>Anleitungen zum richtigen H\u00e4ndewaschen h\u00e4ngen in allen Sanit\u00e4reinrichtungen aus.<\/li>\n<li>Die Sanit\u00e4ranlagen werden regelm\u00e4\u00dfig w\u00e4hrend der Unterrichtszeit und am Ende eines Unterrichtstages gereinigt.<\/li>\n<li>In allen Sanit\u00e4ranlagen h\u00e4ngen Kontrolllisten aus, auf denen die erfolgte Reinigung und das Auff\u00fcllen von Seife und Einmalhandt\u00fcchern mit Unterschrift best\u00e4tigt werden.<\/li>\n<li>Eventuelle Verunreinigungen werden sofort im Sekretariat gemeldet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a0<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong>Sekretariat<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Das Sekretariat wird von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern ausschlie\u00dflich und nur zur Kl\u00e4rung von Anliegen, die nicht telefonisch oder \u00fcber die Klassenleitung zu regeln sind, w\u00e4hrend der bekannten \u00d6ffnungszeiten aufgesucht.<\/li>\n<li>Der Ein- und Ausgang in den Verwaltungsbereich erfolgt ausschlie\u00dflich \u00fcber die T\u00fcre auf der linken Seite des Verwaltungstraktes (siehe Kennzeichnung).<\/li>\n<li>Vor dem Eingang zum Verwaltungsbereich liegen Listen aus, in die die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler eintragen, welche Dokumente sie ben\u00f6tigen (z. B. Schulbescheinigungen). Ein Betreten des Verwaltungsbereiches ist hierf\u00fcr nicht erforderlich. Die Liste wird vom Sekretariat t\u00e4glich bearbeitet. Diese Dokumente sollten nach M\u00f6glichkeit von den Eltern telefonisch oder per mail im Sekretariat angefordert werden.<\/li>\n<li>Im Falle von Wartezeiten vor dem Sekretariat muss auf einen Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen geachtet werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a0<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong>Verhalten innerhalb der Klassenr\u00e4ume, L\u00fcften<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Es wird eine <strong>feste Sitzordnung eingehalten und dokumentiert<\/strong>. Dazu werden die Namen der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler auf die Tische geklebt, der Sitzplan wird au\u00dferdem im Klassen- bzw. Kursbuch und <strong>im Sekretariat<\/strong> hinterlegt, um ihn falls erforderlich dem Gesundheitsamt zur R\u00fcckverfolgung von Infektionsketten vorlegen zu k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>F\u00fcr jede Unterrichtsstunde und vergleichbare Schulveranstaltung ist die jeweilige Anwesenheit zu dokumentieren. Die entsprechenden Dokumente sind zur R\u00fcckverfolgbarkeit f\u00fcr vier Wochen aufzubewahren.<\/li>\n<li>Alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler bewahren ihre Jacken und Taschen an ihrem eigenen Sitzplatz auf.<\/li>\n<li><strong>Alle Unterrichtsr\u00e4ume werden zu Beginn und zum Ende jeder Unterrichtsstunde sowie im Abstand von 20 Minuten sto\u00dfgel\u00fcftet<\/strong> (zus\u00e4tzlich nach Bedarf z.B. nach h\u00e4ufigem Husten oder Niesen). Die Fenster werden nach M\u00f6glichkeit von den Lehrerinnen und Lehrern ge\u00f6ffnet und geschlossen, damit Griffe nicht von unn\u00f6tig vielen Personen bet\u00e4tigt werden. Hierzu wird die \u201eAnleitung zum L\u00fcften\u201c im Anhang beachtet.<\/li>\n<li>Es wird nach M\u00f6glichkeit vermieden, dass Unterrichtsmaterialien oder Gegenst\u00e4nde im Raum von mehreren Personen angefasst werden (z.B. beim Weiterreichen von Kopien oder B\u00fcchern, Austauschen von Stiften o.\u00e4.)<\/li>\n<li>Eventuelle Verunreinigungen werden sofort im Sekretariat gemeldet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a0<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong>Mensa, Kiosk und Reflexionsraum<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Der Kiosk in der Mensa ist f\u00fcr die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Wilhelm-Busch-Realschule in den Pausen ge\u00f6ffnet.<\/li>\n<li>Die Mensa ist ge\u00f6ffnet. Die Hygieneregeln des Caterers sind strikt zu befolgen.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong>Allgemeine Verhaltensregeln und Ma\u00dfnahmen, L\u00fcften der Flure<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie Fieber, trockener Husten, Verlust des geschmacks-\/Geruchssinns) aufweisen, werden zum Schutz der Anwesenden nach R\u00fccksprache mit den Eltern nach Hause geschickt bzw. abgeholt. Ein Ablaufschema hierzu ist diesem Plan angeh\u00e4ngt.<\/li>\n<li>Den Eltern empfehlen wir unter Bezugnahme auf \u00a7 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG Kinder, die Symptome eines einfachen Schnupfens (auch diese k\u00f6nnen zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion geh\u00f6ren) aufweisen, zun\u00e4chst f\u00fcr 24 Stunden zu Hause zu beobachten. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Sch\u00fclerin oder der Sch\u00fcler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abkl\u00e4rung zu veranlassen.<\/li>\n<li>Alle am Unterricht Beteiligten achten auf die Einhaltung der Abstandsregeln, d.h. dass es insbesondere keine Begr\u00fc\u00dfungsrituale durch H\u00e4ndesch\u00fctteln, Umarmungen o.\u00e4. geben darf.<\/li>\n<li>Alle am Unterricht Beteiligten waschen sich regelm\u00e4\u00dfig und gr\u00fcndlich (20-30 Sekunden) mit Seife und Wasser die H\u00e4nde.<\/li>\n<li>In jedem Klassenraum befindet sich eine Flasche zur H\u00e4ndedesinfektion sowie ein \u201eHygiene Kit\u201c. Lehrkr\u00e4fte k\u00f6nnen die Flaschen beim Hausmeister mit Desinfektionsmittel auff\u00fcllen lassen. Im gesamten Schulgeb\u00e4ude sind Desinfektionsspender verteilt, der Hausmeister ist f\u00fcr das Auff\u00fcllen verantwortlich.<\/li>\n<li>Alle am Unterricht Beteiligten achten auf die Husten- und Nies-Etikette (genutzte Taschent\u00fccher sofort entsorgen; Husten und Niesen in die Armbeuge, wenn man kein Taschentuch hat)<\/li>\n<li>Die bisherige Maskenpflicht am Sitzplatz entf\u00e4llt, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht gew\u00e4hrt werden kann. Maskenpflicht besteht ab Verlassen des Sitzplatzes weiterhin auch im Klassenraum sowie im gesamten Schulgeb\u00e4ude. Diese Pflicht besteht unabh\u00e4ngig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem \u00fcbrigen Schulgel\u00e4nde kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. F\u00fcr den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abst\u00e4nde nicht eingehalten werden k\u00f6nnen. Sport im Freien kann dagegen ohne Maske uneingeschr\u00e4nkt stattfinden. <strong>\u00a0<\/strong>Die Eltern bzw. Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sind daf\u00fcr verantwortlich, eine Mund-Nase-Bedeckung zu beschaffen.\u00a0 Maskenpausen werden individuell einger\u00e4umt.<\/li>\n<li>Alle am Unterricht Beteiligten achten darauf, dass sie innerhalb des Geb\u00e4udes nicht mehr Gegenst\u00e4nde anfassen als notwendig. Dies gilt u.a. f\u00fcr Handl\u00e4ufe an Treppengel\u00e4ndern, T\u00fcrklinken, Lichtschalter, Mobiliar oder IT-Einrichtungen<\/li>\n<li>Sollte sich ein Sch\u00fcler \/ eine Sch\u00fclerin nicht an die hier beschrieben Regelungen oder an die Hygieneverordnung halten oder den Unterricht massiv st\u00f6ren, werden die Eltern von der Lehrkraft informiert und der Sch\u00fcler \/ die Sch\u00fclerin umgehend nach Hause geschickt bzw. von einem Erziehungsberechtigten abgeholt.<\/li>\n<li>Die Erziehungsberechtigten unterschreiben auf einem Formular, dass sie das Infektionsschutzgesetz zur Kenntnis genommen haben. Die entsprechenden Vordrucke werden von den Klassenleitungen per e-mail versendet und auf der Homepage zum Ausdrucken bereitgestellt.<\/li>\n<li>Krankmeldungen von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern erfolgen wie bisher vor Unterrichtsbeginn \u00fcber das Sekretariat, eine schriftliche Entschuldigung ist erforderlich.<\/li>\n<li><strong>Alle am Unterricht beteiligten sind verpflichtet neue oder ge\u00e4nderte Regeln und Ma\u00dfnahmen, die per e-mail und \/ oder Aushang durch die Schulleitung oder Lehrkr\u00e4fte bekanntgegeben werden, zu beachten. <\/strong><\/li>\n<li><strong>Die Hausaufsicht an Eingang D2 keilt alle T\u00fcren zum Unterrichtsbeginn und zu den Pausenanf\u00e4ngen und -enden auf und entfernt die Keile anschlie\u00dfend aus brandschutztechnischen Gr\u00fcnden wieder. <\/strong><\/li>\n<li>Zur Sicherstellung der <strong>Querl\u00fcftung<\/strong> in den Fluren bleiben die Klassenraumt\u00fcren und mindestens ein Fenster w\u00e4hrend der Pausen ge\u00f6ffnet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a0<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li><strong>Besondere Reinigungsregelungen zus\u00e4tzlich zur normalen Reinigungsroutine<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Alle Sanit\u00e4ranlagen werden regelm\u00e4\u00dfig und am Ende des Unterrichtstages gereinigt. Dazu geh\u00f6ren u.a. Toiletten, Urinale, Waschbecken, Wasserh\u00e4hne, B\u00f6den und Fliesenspiegel. Die Versorgung mit Fl\u00fcssigseife und Einmalhandt\u00fcchern wird regelm\u00e4\u00dfig und am Ende des Unterrichtstages kontrolliert und ggf. erg\u00e4nzt sowie die Papierabwurfbeh\u00e4lter geleert. Die Reinigung und Versorgung der Sanit\u00e4ranlagen wird auf dem aush\u00e4ngenden Kontrollbogen vom Reinigungspersonal best\u00e4tigt.<\/li>\n<li>Die Vorr\u00e4te an Seife, Einmalhandt\u00fcchern und Desinfektionsmitteln werden t\u00e4glich vom Hausmeister kontrolliert, damit auf einen erh\u00f6hten Bedarf mit rechtzeitigen Nachbestellungen reagiert werden kann.<\/li>\n<li>In jedem Klassenraum stehen Desinfektionsmittel, Papiert\u00fccher und Einweghandschuhe zur Verf\u00fcgung. Die Kontrolle obliegt der Lehrkraft.<\/li>\n<li>Montag bis Donnerstag bleiben die St\u00fchle nach Unterrichtsschluss unten, damit die Reinigungskr\u00e4fte die Tische reinigen k\u00f6nnen. Freitags werden die St\u00fchle hochgestellt, damit der Boden geputzt werden kann.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a0<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li><strong>Testpflicht<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Ab Montag, 20. September 2021, sind an den weiterf\u00fchrenden Schulen grunds\u00e4tzlich drei w\u00f6chentliche Testungen f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler durchzuf\u00fchren. Die Testungen erfolgen montags, mittwochs und freitags unter Aufsicht schulischen Personals. F\u00fcr die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler werden die Coronaselbsttests ausschlie\u00dflich in der Schule durchgef\u00fchrt. Es ist nicht zul\u00e4ssig, sie den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern nach Hause mitzugeben.<\/li>\n<li>Dienstags wird zus\u00e4tzlich ein sogenannter Lollitest (PCR Test) durchgef\u00fchrt. Der Coronabeauftragte Herr Gutschke koordiniert die Durchf\u00fchrung der Tests.<\/li>\n<li>F\u00fcr eine noch wirksamere Bek\u00e4mpfung des Infektionsgeschehens gelten im \u00f6ffentlichen Raum und am Arbeitsplatz ab Mittwoch, 24. November 2021, folgende Vorgaben:<\/li>\n<li>Besch\u00e4ftigte d\u00fcrfen ihre Arbeitsst\u00e4tte nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regel am Arbeitsplatz) und eine entsprechende Testbescheinigung mitf\u00fchren. Dies gilt im Schulbereich f\u00fcr alle Lehrkr\u00e4fte und das sonstige Personal an Schulen (einschlie\u00dflich Personal der OGS). Das Betreten der Schule durch nicht immunisierte Besch\u00e4ftigte, die noch keine Testbescheinigung haben, ist zur Durchf\u00fchrung eines beaufsichtigten Tests jedoch ausdr\u00fccklich erlaubt.<\/li>\n<li>Aufgrund der auf 24 Stunden begrenzten G\u00fcltigkeit der Testnachweise f\u00fcr einen Antigen-Selbsttest m\u00fcssen nicht immunisierte Lehrkr\u00e4fte und sonstige, nicht immunisierte Besch\u00e4ftigte, die sich t\u00e4glich in der Schule aufhalten, auch t\u00e4glich getestet werden. Der Nachweis \u00fcber einen PCR-Test ist dagegen 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der Testvornahme g\u00fcltig. Der Nachweis einer negativen Testung muss unabh\u00e4ngig von der Dauer des t\u00e4glichen Aufenthalts in der Schule gef\u00fchrt werden.<\/li>\n<li>Anders als bisher lassen die neuen Regelungen eine Testung zuhause vor Schulbeginn nicht mehr zu. Die Testung muss in der Schule unter der Aufsicht eines Dritten stattfinden. Diese aufsichtf\u00fchrende Person muss mit der Durchf\u00fchrung von Testungen vertraut sein, was allerdings auf die gro\u00dfe Mehrzahl der Lehrkr\u00e4fte zutreffen wird. Zus\u00e4tzlich besteht die M\u00f6glichkeit, sich nach \u00a7 4a der Coronavirus-Testverordnung testen zu lassen (B\u00fcrgertestung) und den Testnachweis in der Schule den mit der Kontrolle beauftragten Personen vorzulegen.<\/li>\n<li>Der Schulleitung kommt dabei die Verpflichtung zu, die Impf-, Genesungs- oder Testnachweise zu \u00fcberpr\u00fcfen, wobei die Testnachweise t\u00e4glich zu \u00fcberpr\u00fcfen sind. Au\u00dferdem muss sie regelm\u00e4\u00dfig (nicht t\u00e4glich) dokumentieren, dass solche \u00dcberpr\u00fcfungen stattgefunden haben und alle Besch\u00e4ftigten davon erfasst wurden. Die Schulleitung kann diese Aufgaben an eine oder mehrere andere Lehrkr\u00e4fte delegieren. Mit der \u00dcberpr\u00fcfungs- und Dokumentationsverpflichtung geht eine Verpflichtung der Lehrkr\u00e4fte und des sonstigen an Schule t\u00e4tigen Personals einher, die entsprechenden Nachweise auf Verlangen vorzulegen. Die hierzu erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach \u00a7 28b Absatz 3 Satz 3 Infektionsschutzgesetz zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Von der Testpflicht sind vollst\u00e4ndig geimpfte und genesene Personen ausgenommen.<\/li>\n<li>Das Datum der Selbsttests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte \u00fcbermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Diese ausdr\u00fcckliche Regelung in der Coronabetreuungsverordnung tr\u00e4gt den Belangen des Datenschutzes Rechnung.<\/li>\n<li>Die Schulleitung weist Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin und informiert das Gesundheitsamt. Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Pr\u00e4senz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Haus\u00e4rztin oder dem Hausarzt unverz\u00fcglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.<\/li>\n<li>Positiv getestete Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler werden von der den Test begleitenden Person in die Obhut der Schulsozialarbeit gebracht (Raum der Sozialarbeit im Verwaltungstrakt). Von der dort aufsichtf\u00fchrenden Schulsozialarbeit werden die Eltern kontaktiert. Die Sch\u00fclerinnen bzw. Sch\u00fcler werden beaufsichtigt, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen. Die Lehrkraft informiert umgehend telefonisch die Verwaltung (Sekretariat oder SL), von dort wird die Beaufsichtigung der Klasse organisiert.<\/li>\n<li>Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zust\u00e4ndige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium f\u00fcr Arbeit, Gesundheit und Soziales hat ausdr\u00fccklich klargestellt, dass diese Pflicht aus \u00a7 6 in Verbindung mit \u00a7 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist.<br \/><br \/><\/li>\n<\/ul>\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Castillo<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hygienekonzept und Ma\u00dfnahmen unter Ber\u00fccksichtigung der Vorgaben zum Umgang mit der Corona Pandemie im Schuljahr 2021\/22 G\u00fcltig ab 02.11.2021 \u00a0 Zugangsregeln zum Schulgel\u00e4nde, -geb\u00e4ude, zu den Klassenr\u00e4umen und den Toiletten 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