{"id":4169,"date":"2021-01-07T20:40:50","date_gmt":"2021-01-07T19:40:50","guid":{"rendered":"http:\/\/wilhelm-busch-realschule.de\/?p=4169"},"modified":"2021-01-20T20:38:48","modified_gmt":"2021-01-20T19:38:48","slug":"schulbetrieb-ab-dem-11-januar-2021-zur-information-fuer-die-eltern-und-erziehungsberechtigten-der-wbrs","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.wilhelm-busch-realschule.de\/?p=4169","title":{"rendered":"Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021"},"content":{"rendered":"<p><strong>Mail des MSB<\/strong><\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br>liebe Kolleginnen und Kollegen,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">zuallererst w\u00fcnsche ich Ihnen alles Gute, Gl\u00fcck und vor allem Gesundheit f\u00fcr das neue Jahr 2021. Ich hoffe, dass Sie ein besinnliches Weihnachtsfest und sch\u00f6ne Tage rund um den Jahreswechsel verbringen konnten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie mit meiner letzten SchulMail zugesagt, m\u00f6chte ich Ihnen heute nach den Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder mit der Bundeskanzlerin sowie nach den gestrigen Beratungen und Entscheidungen im Landeskabinett zum weiteren Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen wichtige Informationen f\u00fcr Ihre Arbeit vor Ort geben und dabei mit einigen grundlegenden Anmerkungen zur aktuellen Situation<br>beginnen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr viele Familien stellen die Schulen eine unerl\u00e4ssliche Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder dar. Und insbesondere f\u00fcr j\u00fcngere Kinder sowie Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die zu Hause nur eingeschr\u00e4nkt begleitet, gef\u00f6rdert und gefordert werden k\u00f6nnen, leisten die Schulen mit ihren verl\u00e4sslichen Strukturen einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildung und Erziehung. Staat und Gesellschaft stehen daher in der Verantwortung, f\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler Bildungschancen zu sichern, erfolgreiche Bildungsbiographien mit Abschl\u00fcssen zu erm\u00f6glichen und soziale Teilhabe zu gew\u00e4hrleisten.<br>Die unbestrittene beste M\u00f6glichkeit, diesem p\u00e4dagogischen Anspruch und dieser Verantwortung gerecht zu werden, stellt der Pr\u00e4senzunterricht f\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler dar. Trotz des gro\u00dfen Engagements der Lehrkr\u00e4fte und des weiteren p\u00e4dagogischen Personals in den Schulen sowie der inzwischen vielfach positiven Entwicklungen beim Distanzunterricht soll und kann dieser den Pr\u00e4senzunterricht nicht vollumf\u00e4nglich ersetzen. Die Schule ist und bleibt der beste Lernort f\u00fcr unsere Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr die Kinder an den Grundschulen und in der Primarstufe der F\u00f6rderschulen, f\u00fcr die aufgrund ihres Alters ein Distanzunterricht eine besonders gro\u00dfe Herausforderung darstellt. Das Ziel der Landesregierung ist daher in Abw\u00e4gung mit den wichtigen Fragen des Gesundheitsschutzes eine m\u00f6glichst schnelle Wiederaufnahme des Pr\u00e4senzunterrichts an den Schulen in Nordrhein-Westfalen.<br>Allerdings: Auch zu Beginn des Jahres 2021 wirken sich die Corona-Pandemie und die zu deren Bek\u00e4mpfung ergriffenen Ma\u00dfnahmen weiterhin auf das Unterrichtsgeschehen an unseren Schulen aus. F\u00fcr die gesamte Gesellschaft und deren unterschiedliche Lebensbereiche muss es in den n\u00e4chsten Wochen und Monaten das Ziel sein, parallel zu den begonnenen Impfungen das Infektionsgeschehen so gering zu halten, dass insbesondere die Risikogruppen gesch\u00fctzt und das Gesundheitssystem nicht \u00fcberlastet wird. Aufgrund der unver\u00e4ndert angespannten und derzeit \u00e4u\u00dferst unsicheren allgemeinen Infektionslage werden daher auch die Schulen einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten m\u00fcssen. Daraus folgen zu Beginn dieses Jahres zun\u00e4chst weitere Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr den Pr\u00e4senzunterricht an unseren Schulen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bereits am 21. Dezember 2020 hatte ich Sie in einer SchulMail \u00fcber m\u00f6gliche Szenarien f\u00fcr einen eingeschr\u00e4nkten Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen nach dem 10. Januar 2021 informiert und umfangreiche Informationen zukommen lassen, um eine m\u00f6glichst fr\u00fchzeitige Vorbereitung auf den Schulbeginn im neuen Jahr zu erm\u00f6glichen. Auf die dort \u00fcbermittelten Informationen m\u00f6chte ich an dieser Stelle nochmals hinweisen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schulbetrieb an den nordrhein-westf\u00e4lischen Schulen ab dem 11. Januar<br>2021:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten Beschl\u00fcsse hat das Ministerium f\u00fcr Schule und Bildung in der Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verb\u00e4nden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen er\u00f6rtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten.<br>F\u00fcr den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschl\u00fcsse ab dem 11. Januar 2021 folgende<br>Regelungen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">.Der Pr\u00e4senzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021<br>ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.<br>Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage m\u00f6glich, so dass der Distanzunterricht sp\u00e4testens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. \u00dcber die Notwendigkeit solcher Organisationstage entscheidet die Schulleitung vor Ort. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten \u00c4nderung der Ausbildungs- und Pr\u00fcfungsverordnungen gem\u00e4\u00df \u00a7 52 SchulG<br>(DistanzunterrichtVO): Zur Ausgestaltung des Distanzunterrichts wird noch einmal auf die Ihnen bereits durch die letzte SchulMail bekannte \u00dcbersicht zu den Unterst\u00fctzungsmaterialien verwiesen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">.Die Regelungen zur Aussetzung des Pr\u00e4senzunterrichts sowie zur<br>Erteilung des Distanzunterrichts gelten grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr alle Abschlussklassen. Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler von Abschlussklassen des Berufskollegs k\u00f6nnen allerdings bei besonderem p\u00e4dagogischem Bedarf ausnahmsweise unter strikter Ber\u00fccksichtigung der Hygienevorschriften der Corona-BetrVO im erforderlichen Umfang im Pr\u00e4senzunterricht beschult werden. Die Entscheidung hier\u00fcber legt die Schulleitung unter Angabe der Begr\u00fcndung der oberen Schulaufsicht zur Genehmigung vor.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">.Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder &#8211; soweit m\u00f6glich &#8211; zuhause zu<br>betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zus\u00e4tzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 f\u00fcr 10 zus\u00e4tzliche Tage pro Elternteil (20 zus\u00e4tzliche Tage f\u00fcr Alleinerziehende) gew\u00e4hrt wird.<br>Der Anspruch soll auch f\u00fcr die F\u00e4lle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums f\u00fcr Schule gefolgt wird. Ich w\u00e4re Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler weitergeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">.Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterf\u00fchrenden<br>allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot f\u00fcr diejenigen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erkl\u00e4rung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden k\u00f6nnen oder bei denen eine Kindeswohlgef\u00e4hrdung nach R\u00fccksprache mit dem zust\u00e4ndigen Jugendamt vorliegen k\u00f6nnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigef\u00fcgt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regul\u00e4ren Unterrichts- und Ganztags- bzw.<br>Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabh\u00e4ngig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">.W\u00e4hrend der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regul\u00e4rer<br>Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern, die beim Distanzunterricht im h\u00e4uslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bek\u00e4men, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu erm\u00f6glichen. Diese Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler nehmen &#8211; auch wenn sie sich in der Schule befinden &#8211; am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. F\u00fcr die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkr\u00e4fte). \u00dcber die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Tr\u00e4gern entschieden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">.F\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit einem Bedarf an sonderp\u00e4dagogischer<br>Unterst\u00fctzung in F\u00f6rderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den F\u00f6rderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie K\u00f6rperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in h\u00f6heren Altersstufen sichergestellt werden (dies entspricht der SchulMail vom 21. Dezember 2020). Das Ministerium f\u00fcr Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern\/Integrationshelfern auch im h\u00e4uslichen Umfeld beim Distanzunterricht gew\u00e4hrleistet wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">.F\u00fcr Klassenarbeiten gilt: Grunds\u00e4tzlich werden in den Schulen bis zum<br>31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis f\u00fcr die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten f\u00fcr in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuf\u00fchrende Pr\u00fcfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 sowie den Klassen 12 und 13 der Beruflichen Gymnasien und den Abschlussklassen des Berufskollegs; hier k\u00f6nnen die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausf\u00e4lle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Pr\u00e4senzformat geschrieben werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr angespannten und \u00e4u\u00dferst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich. Die grunds\u00e4tzliche Entscheidung f\u00fcr einen Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu, den Fokus klar auf einen m\u00f6glichst guten Distanzunterricht zu legen und zus\u00e4tzliche organisatorische Belastungen der Lehrkr\u00e4fte zu vermeiden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Erg\u00e4nzende Informationen zur Unterst\u00fctzung der Lehrkr\u00e4fte:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie auch in den vergangenen Monaten der Pandemie hat die Landesregierung umfangreiche Ma\u00dfnahmen zur Unterst\u00fctzung der Lehrkr\u00e4fte und des weiteren p\u00e4dagogischen Personals ergriffen. Hierzu z\u00e4hlt z.B. die Bereitstellung umfangreicher Landesmittel f\u00fcr digitale Endger\u00e4te; Informationen zu den Unterst\u00fctzungsma\u00dfnahmen k\u00f6nnen der Internetseite des Ministeriums f\u00fcr Schule und Bildung entnommen werden. Auf zwei weitere Aspekte m\u00f6chte ich dar\u00fcber hinaus an dieser Stelle jedoch nochmals gesondert hinweisen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">.Unterst\u00fctzung der Lehrkr\u00e4fte durch Maskenlieferung:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie bereits in der SchulMail vom 21. Dezember 2020 angek\u00fcndigt, stellt die Landesregierung die notwendigen Mittel bereit, um alle Lehrkr\u00e4fte und selbstverst\u00e4ndlich auch das weitere Landespersonal an Schulen f\u00fcr die Zeit bis zu den Osterferien mit den sogenannten FFP-2-Masken auszustatten. Hierbei sollen die genannten Personen pro Pr\u00e4senztag mit zwei FFP-2 Masken ausgestattet werden. Die Verteilung wird, wie bereits mitgeteilt, \u00fcber die Schultr\u00e4ger bewirkt, die sich dankenswerter Weise in den Dienst der Sache gestellt haben; in den anderen F\u00e4llen wird die Bezirksregierung t\u00e4tig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">.Unterst\u00fctzung der Lehrkr\u00e4fte durch Testangebote:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Alle an den \u00f6ffentlichen Schulen und Ersatzschulen t\u00e4tigen Personen k\u00f6nnen sich in der Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum letzten Schultag vor den Osterferien bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gew\u00e4hlten Termin testen lassen. In der Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 kann dieses Testangebot nur von Personen in Anspruch genommen werden, die in dieser Zeit tats\u00e4chlich einen Pr\u00e4senzdienst in den Schulen leisten. Die Kosten hierf\u00fcr \u00fcbernimmt das Land. Die Testung soll au\u00dferhalb der Zeiten eigener Unterrichtsverpflichtung oder der eigenen Arbeitszeit an der Schule stattfinden. Die Schulleitungen werden gebeten, das Testangebot in ihrer Schule bekannt zu machen und stellen f\u00fcr Besch\u00e4ftigte, die das Angebot nutzen wollen, eine entsprechende Bescheinigung aus. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den angef\u00fcgten Anlagen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ausblick auf die weitere Entwicklung ab dem 1. Februar 2021:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ich m\u00f6chte Sie an dieser Stelle herzlich bitten, diese nunmehr zun\u00e4chst f\u00fcr die Zeit bis einschlie\u00dflich dem 31. Januar 2021 g\u00fcltigen Vorgaben im Interesse aller Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler bestm\u00f6glich umzusetzen. Von Seiten der Schulaufsicht werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um Sie auch bei den nun anstehenden Herausforderungen der kommenden Wochen und Monate umfangreich und intensiv zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. M\u00f6glichst zeitnah nach dieser Sitzung werde ich Sie \u00fcber die Beschl\u00fcsse sowie die hiermit f\u00fcr den Schulbereich zu ziehenden Konsequenzen informieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mathias Richter<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Anlagen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Anlage \u00dcbersicht Unterst\u00fctzungsmaterialien Distanzunterricht Anlage Testungs-Bescheinigung Anlage Anmeldung Betreuung bis zum 31. Januar 2021<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt; Ende der SchulMail des MSB NRW &lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;&lt;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums f\u00fcr Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) \u00fcbermittelt.<br>Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an <a href=\"mailto:Schuljahr2020@msb.nrw.de\">Schuljahr2020@msb.nrw.de<\/a>,<br>0211 5867 3581<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">HINWEIS: Falls vorhandene Links in dieser Nachricht nicht richtig angezeigt werden, sollten Sie diese kopieren und in die Adresszeile des Browsers einf\u00fcgen.<br>________________________________<br>________________________________<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">[<a href=\"https:\/\/styleguide.bundesregierung.de\/resource\/blob\/72496\/1760346\/6d7f611945ca42908c50804510c5335b\/breg-vorschaubild-01-unterstuetzt-842x595px-jpg-srgb-v01-data.png\">https:\/\/styleguide.bundesregierung.de\/resource\/blob\/72496\/1760346\/6d7f611945ca42908c50804510c5335b\/breg-vorschaubild-01-unterstuetzt-842x595px-jpg-srgb-v01-data.png<\/a>]&lt;<a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/themen\/corona-warn-app\">https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/themen\/corona-warn-app<\/a>&gt;<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"http:\/\/wilhelm-busch-realschule.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/Anlage-Anmeldung-Betreuung-bis-zum-31.-Januar-2021.pdf\"><span class=\"has-inline-color has-vivid-cyan-blue-color\">Anlage-Anmeldung-Betreuung-bis-zum-31.-Januar-2021<\/span><\/a><a href=\"http:\/\/wilhelm-busch-realschule.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/Anlage-Anmeldung-Betreuung-bis-zum-31.-Januar-2021.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mail des MSB Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Kolleginnen und Kollegen, zuallererst w\u00fcnsche ich Ihnen alles Gute, Gl\u00fcck und vor allem Gesundheit f\u00fcr das neue Jahr 2021. 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